Hygienemaßnahmen

Covid-19-Update

Ab dem 03.04.2022 entfallen die Regelungen zum Besuch von Freizeiteinrichtungen 

  • Es sind keine Nachweise durch Besucher:innen zu erbringen (Keine Impfnachweise, keine Testnachweise o.ä.)
  • Die Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher:innen entfällt
  • Wir desinfizieren regelmäßig die Kontakt- und Oberflächen, auch die Desinfektionsspender im gesamten Haus bleiben erhalten.

Darüber hinaus empfehlen wir nach wie vor das Tragen von Masken im Gebäude sowie das Abstandhalten.