Hygienemaßnahmen
Covid-19-Update
Ab dem 03.04.2022 entfallen die Regelungen zum Besuch von Freizeiteinrichtungen
- Es sind keine Nachweise durch Besucher:innen zu erbringen (Keine Impfnachweise, keine Testnachweise o.ä.)
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher:innen entfällt
- Wir desinfizieren regelmäßig die Kontakt- und Oberflächen, auch die Desinfektionsspender im gesamten Haus bleiben erhalten.
Darüber hinaus empfehlen wir nach wie vor das Tragen von Masken im Gebäude sowie das Abstandhalten.